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Kurzanleitung ER-900 MwSt. Umstellung

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Kurzanleitung für SAM4s ER-900 Serie

Steuersatzumstellung, Mehrwehrtsteuer einstellen

 

Achtung: Kassenprogrammierung ist in vielen Fällen Angelegenheit Ihres Kassenfachhändlers, der die Grundprogrammierung vorgenommen hat. Dabei können abweichend vom Standard bestimmte Tastenfunktionen gesperrt sein oder die Zuordnung der Steuersätze vom Standard abweichen. FALKE-KASSEN stellt nachfolgende Anleitung ausschließlich für Kunden zur Verfügung, die mit der Programmierung ihrer Kasse vertraut sind, d.h., die z.B. wissen ob der volle Steuersatz T1 oder T2 ist und ob ggf. T3 oder T4 genutzt werden und wo die Steuertasten auf ihrer Kasse platziert sind. FALKE-KASSEN hat die Funktion der Anleitung nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Eine mit Kassenprogrammierung vertraute Person kann damit die MwSt.-Umstellung vornehmen.

FALKE-KASSEN   übernimmt keinerlei Haftung für die Folgen der Programmierung durch den Anwender.

Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie lieber Ihren Kassenfachhändler. Aufgrund der extremen Situation durch die Entscheidung der Bundesregierung ist die zeitnahe Abarbeitung der Umstellungen durch den Kassenfachhandel nicht möglich. Aus diesem Grunde stellen wir für sachkundige Kassenbetreiber nachfolgende Anleitungen zur Verfügung.

Die Sam4s Kassen der ER-900 Serie können mit dieser Kurzanleitung in kurzer Zeit umgestellt werden. Sie benötigen dafür entweder einen P-Schlüssel, C-Schlüssel oder die Programmiersoftware. Bitte sichern Sie vorab Ihr Programm, Ihr Logo und Ihre Berichte auf einem Datenstick ab.

  • Sam4s ER-900 Serie
  • Modelltyp: ER-920, ER-925, ER-925XL, ER-940, ER-945, ER-945XL
  • MwSt. Umstellung
  • Mehrwehrsteuersenkung
  • Konjunkturpaket 2020

Mehrwertsteuerumstellung gültig von 01.07.2020 bis 31.12.2020

Der volle Mehrwertsteuersatz (MwSt.) wird vom 1. Juli 2020 von 19% auf 16% umgestellt und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%. Ab dem 1. Januar 2021 sollen dann wieder die ursprünglichen 19% bzw. 7% gelten.

 

! Achtung Gastronomie (01.07.20 bis 01.07.2021) !

Hier gilt für Speisen eine Besonderheit, diese werden 01.07.2020 von 19% auf 7% umgestellt und gilt bis 30.06.2021. Mit der weiteren Änderung der Bundesregierung gilt außerdem vom 01.07.20 bis 01.01.21 von 7% auf 5% bis 01.01.21. Dies heißt nun für den Steuersatz bei Speisen:

  • 01.07.20 bis 31.12.20 von 19% auf 5% MwSt.
  • 01.01.21 bis 30.06.21 von 5% auf 7% MwSt.
  • ab 01.07.21 von 7% auf 19%, und dann gilt nur für Außerhaus: 7% MwSt.

Für Getränke gilt:

  • 01.07.20 bis 31.12.20 von 19% auf 16% MwSt.
  • ab 01.01.21 von 16% auf 19% MwSt.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberatungsbüro darüber!

Quelle: www.bundesregierung.de Stand: 17.06.2020

 

Der Hersteller empfiehlt die Steuersätze so zu definieren (Einstellung ab Werk):

  1. Tax1 / Steuersatz 1: Normal
  2. Tax2 / Steuersatz 2: ermäßigt
  3. Tax3 / Steuersatz 3: Normal (Forstwirtschaft 10,7%)
  4. Tax4 / Steuersatz 4: ermäßigt (Forstwirtschaft 5,5%)

Sollte für einen Artikel keine MwSt. fällig werden, wird kein Haken in der Software gesetzt., bzw. kein Steuersatz definiert. Wir empfehlen den Einsatz der Programmiersoftware ab Version 01.016 (TSE geeignet).

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